Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Version 2 , gültig ab 02.08.2022)

Geltung, Vertragsabschluss, Vertragsdauer, Wertsicherung

  1. Online-Architekten Ing. Markus Steininger BA (im Folgenden „Online Architekten“ – erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung bei Vertragsabschluss. Diese gelten auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen, somit auch dann, wenn auf diese nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
  2. Abweichungen sowie Anpassungen bedürfen der Schriftform und müssen seitens der Online Architekten bestätigt werden.
  3. Die AGB des Kunden sind ungültig, außer diese werden ausdrücklich und schriftlich seitens der Online Architekten bestätigt.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am Nächsten kommt, zu ersetzen.
  5. Die Angebote der Online Architekten sind freibleibend und unverbindlich.
  6. Es gilt die am Angebot angegebene Mindestvertragslaufzeit. Wurde keine Mindestvertragslaufzeit ausgewählt, so ist diese bei laufender Betreuung 12 Monate. Die Vertragslaufzeit startet ab dem ersten Monat der laufenden Betreuung. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch immer wieder um 12 Monate. Eine Vertragsauflösung ist vor bzw. nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum jeweils Monatsletzten möglich.
  7. Bei einer längeren Vertragslaufzeit gewähren wir freiwillig einen Rabatt auf alle Leistungen. Leistungen Dritter können nicht rabattiert werden. Sollte ein Vertrag durch den Kunden (aus welchen Gründen auch immer) vorzeitig aufgelöst werden, so ist der Rabatt hinfällig und die Online Architekten sind berechtigt diesen nachzufordern.
  8. Jegliche Kosten sind wertgesichert. Als Berechnungsbasis dient der von der „Statistik Austria“ verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index. Die Wertanpassung erfolgt jährlich am 01.05.2022 im Ausmaß der Indexveränderung des durchschnittlichen Jahresindex des vorangegangenen Kalenderjahres.
  9. Der Kunde teilt Geschäftsgeheimnisse, die aufgrund dieses Vertrages bekannt werden, Dritten nicht mit. Das gilt auch dann, wenn diese deshalb nicht mehr geheim sind, weil der Kunde gegen seine Geheimhaltungspflicht verstoßen hat. Geheim zu halten sind dabei insbesondere alle Informationen, die die Spezifikationen sowie Preisgestaltung des Angebotes der Agentur betreffen.
  10. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innerhalb 30 Tagen seit Kenntnisnahme den geänderten Geschäftsbestimmungen widerspricht.

Beauftragung Dritter / Fremdleistungen

  1. Die Online Architekten sind nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
  2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Die Online Architekten werden diese Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
  3. Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Online Architekten, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Online Architekten.
  2. Alle Leistungen der Online Architekten (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Erhalt freizugeben. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als vom Kunden genehmigt.
  3. Der Kunde bestätigt, dass Bilder und Texte auf seinen Websites rechtmäßig erstellt bzw. erworben wurden und damit auch für den Einsatz bei jeglicher Marketing-Aktivität verwendet werden dürfen.
  4. Der Kunde hat den Online Architekten alle Informationen und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, zeitgerecht und vollständig zugänglich zu machen. Der Kunde hat die Online Architekten von allen Umständen zu informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der durch Verletzung dieser Pflichten entsteht.
  5. Der Kunde hat die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Online Architekten haftet nicht wegen Verletzungen derartiger Rechte. Werden die Online Architekten wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Online Architekten schad- und klaglos. Insbesondere sind sämtliche Nachteile zu ersetzen, die den Online Architekten durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

Termine

  1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von den Online Architekten schriftlich zu bestätigen.
  2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Online Architekten aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend, ohne dass die Online Architekten dabei in Verzug geraten. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde sowie die Online Architekten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Befinden sich die Online Architekten in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er den Online Architekten schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn der Kunde kann den Online Architekten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.

Vorzeitige Auflösung

  1. Die Online Architekten sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    a.) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird
    b.) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
    c.) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Online Architekten weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Online Architekten eine taugliche Sicherheit leistet;
    d.) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
  2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Online Architekten fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt.

Honorar

  1. Das Honorar wird, wenn nicht anders vereinbart, im Vorhinein verrechnet. Wenn nichts anderes vereinbart ist, begründet jede einzelne Leistung einen Honoraranspruch der Online Architekten. Die Online Architekten sind berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
  2. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall haben die Online Architekten für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
  3. Alle Leistungen der Online Architekten, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Online Architekten erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen
  4. Kostenvoranschläge der Online Architekten sind unverbindlich. Kostenüberschreitungen bis 15 % bedürfen keiner gesonderten Verständigung. Sie gelten vom Kunden von vornherein als genehmigt. Die Online Architekten werden den Kunden auf Kostenüberschreitungen von mehr als 15 % ab deren Absehbarkeit hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
  5. Für alle Arbeiten der Online Architekten, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt den Online Architekten das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich den Online Architekten zurückzustellen.

Zahlung, Eigentumsvorbehalt

  1. Rechnungen sind mangels anderslautender Vereinbarung ohne Abzug ab Rechnungsdatum sofort fällig. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart, sind die Zahlungskonditionen 9 Tage netto.
  2. Die von den Online Architekten gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Online Architekten.
  3. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, die der Online Architekten entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
  4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden können die Online Architekten sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters sind die Online Architekten nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behalten sich die Online Architekten für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Online Architekten aufzurechnen, es sei denn die Forderung des Kunden wurde von den Online Architekten schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
  6. Zusätzliche Leistungen werden in der Umsetzung nach aktuellen Stundensätzen verrechnet und nach Erbringung fakturiert.

Eigentumsrecht und Urheberrecht

  1. Die Erstellung von bezahlten Suchwortanzeigen (in Suchmaschinen) durch die Online Architekten ist geistiges Eigentum und die Kampagne bleibt in ihrem Besitz.
  2. Von den Online Architekten eingerichtete oder vom Kunden übergebene und von den Online Architekten bearbeitete Werbekonten (Google, Facebook, Instagram, Bing, Pinterest, XING, LinkedIn …) stellen geistige Leistungen der Online Architekten dar und verbleiben – sofern es keine gesonderte Vereinbarung gibt – auch nach Vertragsbeendigung im ausschließlichen Besitz der Online Architekten.
  3. Alle Leistungen der Online Architekten, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Auswertungen und Analysen), auch einzelne Teile daraus und erstellte Inhalte für Online-Kampagnen (Text, Bild, Keyword-Listen, etc.) bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Online Architekten und können von den Online Architekten jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Online Architekten jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Online Architekten setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von den Online Architekten dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
  4. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Online Architekten, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Online Architekten und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
  5. Für die Nutzung von Leistungen der Online Architeken, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Online Architekten erforderlich und steht den Online Architekten sowie dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
  6. Für die Nutzung von Leistungen der Online Architekten bzw. von Werbemitteln, für die die Online Architekten konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Online Architekten notwendig.
  7. Für Nutzungen gemäß Abs. 4 steht den Online Architekten im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Verggütung mehr zu zahlen.
  8. Der Kunde haftet den Online Architekten für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

Kennezeichung

  1. Die Online Architekten sind berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Online Architekten und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
  2. Die Online Architekten sind vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

Google Tag Managers bzw. Online-Targeting

  1. Die Nutzung des Google Tag Managers unterliegt den von Google zur Verfügung gestellten „Nutzungsrichtlinien für Google Tag Manager“, welche zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen und der Google-Datenschutzerklärung gelten (online abrufbar unter https://www.google.de/tagmanager/use-policy.html), sowie ggfs. auch besonderer Vereinbarungen von Google selbst oder von Drittanbietern.
  2. Weder Google noch die Online Architekten übernehmen eine Verantwortung für Drittanbieter-Tags, Drittanbieter-Cookies oder sonstige Codeelemente, die von Drittanbietern auf Ihrer Website platziert werden.
  3. Bei Verwendung des Google Tag Managers ist im Einzelfall zu prüfen, welche Tags, Cookies und sonstige Codeelemente vom Google Tag Manager verwaltet werden; wir empfehlen dringend, dies mit den Online Architekten vertraglich zu vereinbaren; Die Online Architekten klären Sie – soweit zumutbar – darüber auf, welche Tags, Cookies und sonstige Codeelemente welche Funktionen beinhalten.
  4. Werden Tags, Cookies und sonstige Codeelemente verwendet, die Online-Targeting bzw. Tracking-Technologien beinhalten, trifft Sie gegenüber Ihren Website-Nutzern eine Pflicht zur Information und Einholung der Einwilligung. Sie haben daher – im Rahmen einer Datenschutzerklärung – auf der Website offen zu legen, dass Cookies/Tracking- Technologien zur Profilerstellung verwendet werden, die Verwendung der Technologie die Individualisierung des Betroffenen über weitere Websites ermöglicht, wer die verantwortliche Stelle (Auftraggeber) ist, der die Tags, Cookies sonstigen Codeelemente setzt und die entsprechenden Informationen sammelt, welche Arten von Informationen /personenbezogenen Daten ermittelt, verarbeitet und übermittelt werden, auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Zwecke dies erfolgt und für wie lange diese Informationen gespeichert werden. Darüber hinaus haben Sie ein Tool zur Einholung der Zustimmung der Website-Nutzer zu implementieren (zB Cookie-Banner).
  5. Der Werbekunde sichert gegenüber die Erfüllung obiger Vorgaben zu und unterstützt die Online Architekten bei ihren datenschutzrechtlichen Pflichten (DSGVO, DSG, TKG 2003, E-Privacy- RL und RL 95/46/EG) entsprechend. Werden die Online Architekten von einem Dritten/Betroffenen (z.B. Kunden des Werbekunden) in i.S. datenschutzrechtlicher Bestimmungen in welcher Form auch immer direkt in Anspruch genommen, so hat der Werbekunde die Online Architekten diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.

Gewärhleistung

  1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Online Architekten, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
  2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder – falls eine Verbesserung nicht möglich oder wirtschaftlich ist – auf Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Online Architekten werden die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde den Online Architekten alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Online Architekten sind berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Online Architekten mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
  3. Es obliegt dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Online Architekten haften nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber den Online Architekten gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

Haftung und Produkthaftung

  1. Die Online Architekten können nicht für Markenrechtsverletzungen haftbar gemacht werden. Falls es geschützte Begriffe gibt, die nicht verwendet werden dürfen, müssen diese im Vorfeld und ohne Aufforderung an die Agentur übermittelt werden.
  2. Die Online Architekten haftet nicht für Schäden, es sei denn der Schaden wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. Für mittelbare Schäden, wie beispielsweise entgangener Gewinn oder Mangelfolgeschäden wird eine Haftung generell ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Konzepte sowie Anregungen für Strategien der Agentur, Seminare, Workshops, Trainings sowie für Gewinnspiele.
  3. Jegliche Haftung der Online Architekten für Ansprüche, die auf Grund der von den Online Architekten erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Online Architekten ihrer Hinweispflicht nachgekommen sind oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haften die Online Architekten nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen, sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Online Architekten diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
  4. Im Falle einer Erstellung eines Internetauftrittes inkl. der Erstellung von „Social Media Websites“ haften die Online Architekten lediglich für Schäden, die auf die Erstellung des Internet-auftrittes zurückzuführen sind, sofern diese auf grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz basieren. Die Online Architekten haften nicht für Schäden, die auf den Betrieb bzw. die Instandhaltung des Internetauftrittes zurückzuführen sind.
  5. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Online Architekten. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
  6. Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit der Online Architekten zurückzuführen ist.
  7. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass von Seiten der Online Architekten keine Zusagen bezüglich künftiger Platzierungen bei Suchmaschinen oder Besucherzahlen bei Internetauftritten inkl. „Social Media Websites“ getätigt werden. Die Agentur haftet daher nicht für Platzierungen bei Suchmaschinen, Besucherzahlen sowie Äußerungen von Besuchern bei Internetauftritten inkl. „Social Media Web Sites“.
  8. Vorschläge für Vorgangsweisen, die dazu dienen, die Reputation des Kunden zu verbessern (Online Reputation Management), werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch erteilt. Der Kunde trägt die Gefahr sämtlicher Schäden, die sich aus der Umsetzung dieser Maßnahmen ergeben.
  9. Die Haftung der Online Architekten ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

Reisekosten

  1. Dieses Angebot bezieht sich ausschließlich auf die oben genannten Leistungen. Mehrleistungen (z.B. Persönliches Consulting & Coaching) werden nach Absprache extra verrechnet.
  2. Fahrtkosten: EUR 1 pro Kilometer – je zusätzlichem Mitarbeiter werden EUR 0,50 pro Kilometer in Rechnung gestellt.
  3. Kosten für Logis pro Tag: EUR 180. Logis wird ab einer Entfernung von mehr als 200 km verrechnet. Logis kann nach Absprache mit den Online Architekten sowie deren Zustimmung auch vom Kunden direkt gebucht und übernommen werden.

Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Online Architekten die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
  2. Sofern keine besonderen Geheimhaltungsklausel mit dem Kunden vereinbart wurden, ist der Kunde verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung dem Kunden in jeglicher Form bekannt gewordenen Daten und Informationen wie z.B. geschäftlichen Informationen, die Preis- und Zahlungskonditionen, etc. streng geheim zu halten.
  3. Datenschutzrechtlich relevante Informationen, wie personenbezogene Daten, die der Kunde oder eine verbundene Gesellschaft durch die Geschäftsbeziehung erlangt, werden ausschließlich in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfasst, verarbeitet und nur zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit den Online Architekten verwendet.
  4. Andere Verwendungen bzw. Weitergabe an Dritte wird ausgeschlossen, außer das wäre zur Erfüllung gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen erforderlich.
  5. Auf die Option der Geltendmachung von Auskunfts-/Widerspruch-/Löschungs- bzw. Richtigstellungansprüche nach den anwendbaren, datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen.
  6. Es braucht vom Kunden eine vorherige schriftliche Zustimmung für einen Hinweis auf die Geschäftsverbindung zu den Onine Architekten in deren Werbematerialen oder Broschüren.
  7. Der Kunde ist darüber hinaus auch verpflichtet, den Online Architekten ausreichend Informationen iSd Art 25 DSGVO über die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen und die tatsächlich getroffenen Maßnahmen an den Kunden zu übermitteln.
  8. Der Kunde, seine Mitarbeiter, dienstnehmerähnliche Personen und sonstige Dritte haben sämtliche Daten, Informationen und Verarbeitungsergebnisse (auch wenn es sich nicht um sensible Daten iSd Art 9 DSGVO handelt) wie sensible Daten zu behandeln und daher ein erhöhtes Vertraulichkeits- und Sicherheitsniveau einzuhalten.
  9. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst laufend über allfällige Änderungen der DSVO und des DSG bzw. anderer datenschutzrechtlich relevanter Gesetze zu informieren und diese ohne unnötigen Aufschub umzusetzen.

Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz der Online Architekten. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Online Architekten die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
  2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen den Online Architekten und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Online Architekten sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen sind die Online Architekten berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.